Nein, denn DENICdirect ist nur für .de-Domains zuständig. Wenn Sie eine Domain unterhalb einer generischen Top Level Domain (wie z. B. .com, .net, .org, .info, usw.) registrieren wollen, so können Sie dies über einen der bei ICANN akkreditierten Registrare tun.
Falls Sie eine Domain unterhalb einer anderen ccTLD (country code Top Level Domain) als .de registrieren lassen wollen, fragen Sie bitte Ihren Provider, ob er auch solche Domains anbietet oder wenden Sie sich an die entsprechende Registrierungsstelle.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:
Die Domain wird von unseren Nameservern an andere Nameserver "delegiert". Das bedeutet, dass in unsere Datenbanken die Adressen von mindestens zwei Nameservern eingetragen werden. Jede Anfrage, die uns bezüglich dieser Domain erreicht, wird an diese Nameserver weitergegeben. Um sicherzustellen, dass die betreffenden Nameserver erreichbar und zuständig sind, wird bei der Ersteintragung von Nameservern eine Prüfung ihrer Funktionalität vorgenommen.
Daneben gibt es auch die alternative Möglichkeit, dass auf unseren Nameservern bis zu fünf Dienste, die mit dieser Domain zusammenhängen, z. B. www.beispiel.de oder mail.beispiel.de direkt (über einen sogenannten NSentry-Eintrag) mit der IP-Adresse des Hosts oder einem Mailserver verknüpft werden, über den dieser Dienst abgewickelt wird. In diesem Fall sind keine eigenen Nameserver notwendig.
Um einen optimalen Service gewährleisten zu können, sind die whois-Server mit einer lokalen Datenbank für Statusanfragen ausgestattet. Die lokalen Datenbanken beziehen ihre Daten aus der Registrierungsdatenbank, was zu einem leichten Zeitverzug führen kann. Sobald die Auskunft über den Status einer Domain auf Grund einer Datenbasis erfolgt, die älter als fünf Minuten ist, wird darauf in einer zusätzlichen Zeile bei der whois-Ausgabe hingewiesen. Dies gilt jedoch nicht für die Domainabfrage über die DENIC-Webseiten.
Die Ausgabe wird dann wie folgt aussehen:
---------------------------------------------------------------------------
Domain: denic.de
Status: connect
% DB time is <JJJJ-MM-TT> T<HH:MM:SS> +02:00
---------------------------------------------------------------------------
Die Ausgabe der Zeile "DB time" erfolgt nur bei der Statusabfrage und nur, wenn der Datenbestand älter als fünf Minuten ist. Andernfalls fehlt die Zeile komplett.
Nein, denn DENIC Services verwaltet im Auftrag der DENIC eG nur Domains, keine IP-Adressen. Diese Aufgabe hat für den europäischen Raum RIPE NCC in Amsterdam übernommen.
Falls Sie IP-Adressen zum Zugang zum Internet benötigen, so erhalten Sie diese in der Regel von Ihrem Internet Service Provider, sofern er zu den Local Internet Registries (LIR) von RIPE gehört.
Sollten Sie sich nicht an das Internet anschließen wollen, können Sie vermutlich auch mit einem so genannten "privaten Adressraum" arbeiten. Detailliert ist dieses Konzept in RFC1918 (Address Allocation for Private Internets) beschrieben.
Grundsätzlich ist die Inhaberschaft an einer Domain vererbbar, so dass der Erbe des verstorbenen Inhabers an dessen Stelle tritt.
Wenn der Erbe seine Erbenstellung gegenüber seinem Provider oder gegenüber DENIC nachweist, wird er als neuer Domaininhaber auch in die DENIC-Datenbank eingetragen. Ebenso gut kann der Erbe natürlich die Domain löschen lassen oder sie auf einen Dritten übertragen.
DENICdirect stellt für viele Anliegen Formulare bereit. Sie dienen der Arbeitserleichterung für beide Seiten: Sie brauchen die Formulare lediglich auszudrucken und auszufüllen. DENICdirect bekommt so auf jeden Fall die erforderlichen Erklärungen. So werden Rückfragen unnötig und Zeitverzögerungen vermieden.
Das von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Formular benötigt DENICdirect, damit später keine Missverständnisse auftreten.
Domains, die eine Zeichenfolge enthalten, die zur Kennzeichnung einer Internationalisierten Domain (IDN) dient, können unter .de nicht registriert werden. Betroffen sind alle Domains, bei denen sowohl an der dritten als auch an der vierten Stelle ein Bindestrich steht, wie etwa xn--beispiel.de.
Personen oder (rechtsfähige) Institutionen, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können .de-Domains registrieren.
Weitere Informationen finden Sie in den DENIC-Domainbedingungen, §3, Absatz 4.
Über unsere Online-Domainabfrage bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Domain bereits registriert ist oder noch zur Registrierung zur Verfügung steht.
Die Registrierung einer .de-Domain kann über jeden Provider vorgenommen werden, der entweder selbst Mitglied der DENIC eG ist oder mit einem der Mitglieder zusammenarbeitet. Üblicherweise wird Ihnen die Registrierung bei der Planung Ihres Internetauftritts mit angeboten oder ist in einem Paketangebot für den Internetzugang bereits enthalten.
Wenn Sie sich für einen bestimmten Provider entschieden haben, können Sie Ihren Auftrag direkt bei diesem einreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in diesem Fall keine Preise für .de-Domains nennen können, da diese der Kalkulation jedes einzelnen Anbieters unterliegen.
Falls Sie die Domainregistrierung nicht über einen Provider vornehmen lassen wollen, können Sie alternativ unseren Service DENICdirect in Anspruch nehmen. Wir stellen Ihnen dann unsere Leistungen gemäß der aktuellen DENIC-Preisliste in Rechnung. Bedenken Sie bitte bei Ihrer Entscheidung, dass Sie von uns keine weiteren Internetdienstleistungen wie Webspace oder die Einrichtung von E-Mail-Accounts erhalten können. Diese Dienste müssen Sie dann selbst organisieren oder bei einem Provider einkaufen. Die meisten Domaininhaber ziehen daher die Registrierung über einen Provider vor.
Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie eine Domainregistrierung veranlassen, entsteht immer ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Domaininhaber und DENIC als Registrierungsstelle. Damit dieser Vertrag zustande kommt, müssen die in den DENIC-Domainrichtlinien genannten Bedingungen erfüllt sein. Die Vertragsbedingungen sind in den DENIC-Domainbedingungen zusammengefasst.
Unter der Konnektierung einer Domain versteht man die Bereitstellung von Diensten, die diese Domain im Internet erreichbar machen. Unterhalb der Top Level Domain .de gibt es zwei Möglichkeiten, die Erreichbarkeit einer Domain sicherzustellen:
Ein NSentry ist ein direkter Eintrag in die .de-Zone. Die betreffende Domain wird direkt über einen Address-Record (IN A bzw. IN AAAA) oder Mailexchanger (IN MX)-Eintrag mit den entsprechenden Diensten verbunden.
Alternativ kann die Konnektierung über eigene Nameserver vorgenommen werden. In diesem Fall beinhaltet die .de-Zone für die betreffende Domain fortan lediglich einen Verweis auf die zuständigen Nameserver.
Bevor eine neu registrierte Domain weltweit erreichbar ist, muss sie in die .de-Zone aufgenommen werden. Dies erfolgt in der Regel bei der auf die Registrierung folgenden Nameserveraktualisierung. Dasselbe gilt auch für Änderungen von Nameservereinträgen bei bereits registrierten Domains.
Die Zone wird in der Regel binnen fünf Minuten aktualisiert und enthält dann alle Änderungen, die vor der letzten Aktualisierung durch DENIC bestätigt wurden.
Eine gültige Domain darf nur aus Zahlen, den Buchstaben A-Z, dem Zeichen "-" (Bindestrich) und den weiteren Buchstaben bestehen, die in der Anlage zu den Domainrichtlinien aufgeführt sind. Bindestriche sind nicht erlaubt an der ersten und letzten Stelle, sowie gleichzeitig an der dritten und vierten Stelle (z. B. xn--.de). Zwischen Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Die Mindestlänge einer .de-Domain beträgt ein Zeichen, die Höchstlänge 63 Zeichen (vergleiche RFC1035). Sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage der Domainrichtlinien enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem RFC3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise in den DENIC-Domainrichtlinien.
Da es sich bei der Registrierung einer .de-Domain um den Abschluss eines Vertrags handelt, müssen Sie all jene Voraussetzungen erfüllen, von denen auch der wirksame Abschluss anderer Verträge abhängt.
Das bedeutet zum ersten, dass Sie rechtsfähig sind, also Träger von Rechten und Pflichten sein können, wie es jede natürliche oder juristische Person ohne weiteres ist. Zum zweiten müssen Sie geschäftsfähig oder wirksam vertreten sein.
Sie sind verpflichtet, im Domainauftrag korrekte und vollständige Daten für den Domaininhaber, inklusive einer E-Mail-Adresse, anzugeben.
Tun Sie das nicht, sondern nennen etwa eine unzutreffende Adresse oder einen falschen Namen, riskieren Sie den späteren Verlust der Domain. Falsche Daten nämlich berechtigen DENIC zur fristlosen Vertragskündigung, und von diesem Recht machen wir auch Gebrauch.
Mit der Domainregistrierung kommt der Domainvertrag unmittelbar zwischen DENIC und dem Domaininhaber zustande, auch wenn die Registrierung über einen Provider erfolgt. Das muss so sein, weil allein DENIC als Registrierungsstelle die Leistung "Domain" erbringen kann und auch tatsächlich erbringt. Der Inhalt des Domainvertrags ergibt sich im übrigen aus den DENIC-Domainbedingungen und den DENIC-Domainrichtlinien.
DENIC registriert die Domains nach dem Prioritätsprinzip: "First come, first served". Wenn also ein anderer schneller war, bleibt Ihnen zunächst lediglich die Möglichkeit, eine andere Bezeichnung für Ihre Domain zu verwenden.
Sollten Sie ein Recht an der Domain haben, lesen Sie auch unsere Informationen zum DISPUTE-Verfahren auf www.denic.de.
Eine weitere, eigene Unterteilung einer Domain in Subdomains ist möglich (eine Subdomain von beispieldomain.de ist zum Beispiel info.beispieldomain.de).
Diese Subdomains werden jedoch nicht von uns registriert, sondern müssen von Ihnen oder Ihrem Provider eingerichtet werden. Wenn Sie also die Webadresse www.subdomain.de-beispieldomain.de verwenden möchten, dann registrieren wir für Sie die Domain de-beispieldomain.de. Wegen der Einrichtung der Subdomain subdomain.de-beispieldomain.de wenden Sie sich dann an Ihren Provider.
Das müssen Sie tun; denn nach den DENIC-Domainbedingungen versichern Sie mit dem Domainauftrag, dass die Registrierung der von Ihnen gewünschten Domain für Sie und deren Nutzung durch Sie Rechte Dritter nicht verletzt. Zugleich übernehmen Sie das Haftungsrisiko für die Richtigkeit dieser Versicherung. Das bedeutet: sofern doch eine Rechtsverletzung vorliegen sollte, sind Sie dafür rechtlich verantwortlich. Die darin liegende Risikoverteilung spiegelt den Umstand wider, dass Sie sich Ihre Domain selbst aussuchen und Sie auch von ihrer Nutzung profitieren werden.
Darüber hinaus brauchen Sie nur die eine von Ihnen gewünschte Domain auf etwa entgegenstehende Rechte Dritter zu überprüfen, wohingegen DENIC, wollte sie eine derartige Prüfung selbst vornehmen, jeden Monat rund 100.000 neue Domains zu untersuchen hätte. Abgesehen davon, dass DENIC das gar nicht könnte, hätte schon der bloße Versuch zur Folge, dass die Registrierung von .de-Domains ein Vielfaches der heutigen Preise kosten müsste, um den personellen Aufwand abzudecken, und dass der Registrierungsvorgang erheblich länger dauern würde. Das jedoch läge nicht in Ihrem Interesse als (künftiger) Domaininhaber.
Die Registrierung oder die Nutzung einer Domain kann die Rechte Dritter verletzen. Nach den DENIC-Domainrichtlinien und den DENIC-Domainbedingungen sind Sie deshalb dazu verpflichtet, vor der Registrierung einer Domain zu prüfen, ob mit dieser Domain derartige Rechtsverletzungen einhergehen. Unabhängig davon liegt es aber auch in Ihrem eigenen Interesse, eine solche Prüfung vorzunehmen; denn stellt sich am Ende heraus, dass Ihre Domain Rechte Dritter verletzt, bekommen Sie im Zweifel Probleme mit den Rechteinhabern und verlieren die Domain.
Um entgegenstehende Rechte Dritter zu ermitteln, lässt sich beispielsweise und zumindest Folgendes tun:
Zum ersten sollten Sie feststellen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen oder angemeldet sind. Das lässt sich bei den Patent-Informationszentren des Amtes, über einen kommerziellen Markenrecherchedienst oder mit Hilfe von Patent- bzw. Rechtsanwälten herausfinden.
Zum zweiten sollten Sie überprüfen, ob mit Ihrer Domain identische oder ihr ähnliche Firmen im Handelsregister eingetragen sind. Zum Teil werden entsprechende Recherchen bereits online angeboten; ansonsten geben beispielsweise auch Industrie- und Handelskammern oder wiederum Rechtsanwälte Hilfestellung.
Zum dritten empfiehlt es sich, sämtliche weiteren Recherchemöglichkeiten zu nutzen, wie etwa Suchmaschinen im Internet, Gewerberegister oder auch die Gelben Seiten.
Soweit Sie herausfinden, dass ein anderer ebenfalls ein Recht an der Domain haben könnte, müssen Sie des weiteren tun, was auch ein Gericht im Streitfall täte, nämlich abwägen, ob Ihnen oder dem anderen das bessere Recht zukommt. Diese Abwägung ist sehr schwierig, wie schon die teilweise einander widersprechenden Gerichtsurteile zu Domainstreitigkeiten zeigen. Ganz allgemein lässt sich dazu nicht mehr sagen als dies: Zum einen kommt in aller Regel der Priorität eine wichtige Rolle zu, also der Frage, wer eine bestimmte Bezeichnung bereits länger im Gebrauch hat, und zum anderen ist oft die Bekanntheit der Bezeichnungen bzw. ihrer Nutzer von Bedeutung.
Im Zweifel sollten Sie, vor allem wenn Sie von sich aus bereits Bedenken haben, nicht darauf verzichten, sich fachlich (z.B. durch einen Rechtsanwalt oder auch, soweit das Markenrecht betroffen ist, durch einen Patentanwalt) beraten zu lassen. Das ist im Zweifel stets billiger, als hinterher von einem übersehenen Rechteinhaber in Anspruch genommen zu werden. Es kann auch hilfreich sein, selbst (etwa im Internet) nach näheren Informationen, wie zum Beispiel Gerichtsurteilen, zu recherchieren.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der DENIC eG Website im Bereich Nameserver- und NSentry-Einträge.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der DENIC eG Website im Bereich Nameserver- und NSentry-Einträge.
Hierfür kann es mehrere Gründe geben. Zunächst sollten Sie sich an Ihren Provider wenden. Wenn Sie Kunde von DENICdirect sind, wenden Sie sich an uns.
Ja, die Registrierungsunterlagen sind bereitzuhalten. Dies bezieht sich auf die Dauer des Vertrags zum Domaininhaber zuzüglich der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die DENIC eG macht keine Vorschriften darüber, in welcher Form die Daten und Dokumente erfasst werden müssen. Existierende Dokumente bzw. Daten müssen aber aufbewahrt und auf Verlangen an die DENIC herausgegeben werden.
Für eine Überprüfung der Nameserver stellt DENIC das Tool NAST zur Verfügung.
NAST (NAme Server Tester) ist ein Tool zur Überprüfung von Zonen und Nameserver-Konfigurationen. Mit ihm kann festgestellt werden, ob die Nameserver für eine Domain richtig konfiguriert wurden und die Zone den Richtlinien von DENIC entspricht. Diese Prüfung kann sowohl auf bereits konnektierte Domains angewandt werden, als auch auf neue noch zu registrierende. Damit ist es möglich, bereits vor der Registrierung zu prüfen, ob ein Domainauftrag eventuell aufgrund von DNS-Problemen fehlschlagen würde.
Die Rechnungsstellung kann folgende Ursachen haben:
Dies ist durchaus möglich. Hier kommt es im wesentlichen auf die Zeit an, die Sie sich für den Umzug nehmen wollen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, für einen Providerwechsel einen Zeitraum einzukalkulieren, in dem Sie über beide Provider erreichbar sind. So können Sie in Ruhe Ihre neue Internetpräsenz einrichten. Sie können dann Ihren alten Provider bitten, auf die neue Internetpräsenz zu verweisen, den Providerwechsel durchführen, und anschließend die alte Internetpräsenz schließen lassen.
Je gründlicher Sie den Umzug vorbereiten, umso weniger Probleme sollte es geben. Es empfiehlt sich deshalb, eine Übergangszeit von einer Woche einzuplanen.
Die Insolvenz eines Domaininhabers hat keine Auswirkungen auf die Domaininhaberschaft, sondern allenfalls auf die Verfügungsbefugnis, die ggf. auf den Insolvenzverwalter übergeht.
Bei der Auflösung einer juristischen Person erfolgt stets die Verwertung ihres noch vorhandenen Vermögens, zu dem auch ihre Domains gehören. Das bedeutet, der Liquidator entscheidet darüber, was mit diesen Domains geschieht, und DENIC kann solche Domains nicht einfach löschen.
Wenn Sie selbst Inhaber der betreffenden Domain sind und Ihre Domain durch einen Provider verwaltet wird, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Provider in Verbindung setzen und ihm die korrekten Daten mitteilen, damit er diese an DENIC weitergibt.
Sind Sie der Domaininhaber und wird Ihre Domain von DENICdirect verwaltet, senden Sie Ihre Korrekturen bitte unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars unmittelbar an DENIC.
Hat Ihnen DENIC im Rahmen einer individuellen Anfrage Auskunft über die Inhaberdaten der Domain eines Dritten erteilt (Voraussetzungen zur Erteilung derartiger Auskünfte) und haben Sie in der Folge festgestellt, dass es sich um fehlerhafte Daten handelt, können Sie DENIC Ihre Beobachtung mitteilen, wenn Sie gleichzeitig die Fehlerhaftigkeit der Daten nachweisen oder diese offensichtlich ist. Erforderlich ist insoweit ein doppelter Nachweis: Zum ersten müssen Sie nachweisen, dass ein Versuch fehlgeschlagen ist, dem Domaininhaber ein Schriftstück unter der bei DENIC registrierten Anschrift zukommen zu lassen. Dieser Nachweis kann insbesondere durch einen Briefumschlag mit dem Postvermerk "Unbekannt" oder "Unbekannt verzogen", aber auch beispielsweise durch die Mitteilung eines Gerichts erbracht werden, daß eine förmliche Zustellung erfolglos war. Hingegen reicht es nicht aus, wenn der Domaininhaber die Annahme von Briefen lediglich verweigert oder (Einschreibe-)Briefe nicht abholt; denn dann existiert er ja unter der registrierten Adresse. Ein Umschlag mit dem Vermerk "Annahme verweigert" oder "Nicht abgeholt" genügt daher in keinem Falle. Zum zweiten müssen Sie eine Negativauskunft aus dem jeweils einschlägigen Register vorlegen (z. B. Einwohnermeldeamt bei natürlichen und Handelsregister bei juristischen Personen).
Haben Sie nach Erhalt einer Auskunft über die Inhaberdaten einer Domain (Voraussetzungen zur Erteilung derartiger Auskünfte) festgestellt, dass die registrierte E-Mail-Adresse des Domaininhabers nicht funktioniert, wird DENIC Ihrem Hinweis nachgehen, wenn Sie uns einen geeigneten Beleg (beispielsweise einen Screenshot der unzustellbaren E-Mail) zukommen lassen.
Die Verträge zwischen der DENIC und dem Mitglied sowie der DENIC und dem Domaininhaber sind durch die Registrierung über einen Reseller nicht betroffen. Die Beziehung zwischen Mitglied und Reseller richtet sich nach den zwischen diesen Parteien getroffenen Vereinbarungen. Das entsprechende DENIC-Mitglied ist dafür verantwortlich, dass seine Reseller alle DENIC-Regelungen kennen und sie befolgen.
Am einfachsten erreichen Sie uns
per E-Mail an direct@denic-services.de,
per Fax unter +49 6151 629 09 43
oder per Post:
DENIC Services GmbH & Co. KG
DENICdirect
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt
Während unserer Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr) stehen wir Ihnen auch unter der Telefonnummer +49 6151 629 09 42 zur Verfügung.
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Aktueller Hinweis:
Derzeit sind fingierte Rechnungen einer „.DE Deutsche Domain“ (info@deutschedomain.com) im Umlauf, die sich als Dienstleister für Domainregistrierungen ausgibt. Mit diesen Rechnungen hat DENIC nichts zu tun und möchte in diesem Zusammenhang auf eine Warnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verweisen:
http://www.vz-nrw.de/de-deutsche-domain.
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Bevor Sie etwas bezahlen, sollten Sie zunächst in aller Ruhe prüfen, wofür die Zahlung verlangt wird. Lesen Sie zur Sicherheit auch immer das Kleingedruckte.
Rechnungen über die Domainregistrierung und weitere Dienstleistungen in Zusammenhang mit Ihrer .de-Domain erhalten Sie nämlich ausschließlich von dem Dienstleister (Provider, Domainanbieter), den Sie selbst beauftragt haben. Von DENIC erhalten Sie nur dann eine Rechnung, wenn Sie Kunde unseres Service DENICdirect sind: entweder, weil Sie selbst ursprünglich DENICdirect mit der Verwaltung der Domain beauftragt haben, oder weil Sie bei einer Ihrer Domains, die in das TRANSIT-Verfahren gelangt war, keinen anderen Provider mit deren Verwaltung beauftragt hatten.
Schreiben von DENIC erkennen Sie daran, dass:
Uns sind Fälle bekannt geworden, in denen Domaininhaber auch von anderen Firmen zu Zahlungen aufgefordert wurden. Diese Schreiben könnten fälschlicher Weise als Rechnung von DENIC verstanden werden. Sollte daher eine andere, Ihnen nicht bekannte Firma Geld für eine Domaindienstleistung verlangen, prüfen Sie bitte besonders sorgfältig, ob die Zahlungsaufforderung berechtigt ist. Wenn Sie unsicher sind, dann fragen Sie beim Kundenservice Ihres Domainanbieters nach.
Eine Vielzahl von Informationen und alle notwendigen Unterlagen finden Sie auf unserer Webseite und den speziellen FAQs für DENICdirect-Kunden.
Sollten Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, erreichen Sie uns unter der Anschrift:
DENIC Services Gmbh & Co. KG
Heinrich-Hertz-Str. 5
64295 Darmstadt
Unsere Service-Mitarbeiter sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar:
Telefon: (+49) 6151 6290 942
Fax: (+49) 6151 6290 943
E-Mail: direct[at]denic-services[dot]de
Die Verwaltung einer .de-Domain durch unsern Service DENCdirect kostet im Registrierungsjahr 116,00 Euro. Danach beträgt die Verwaltungsgebühr 58,00 Euro pro Domain und Jahr. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen DENIC-Preisliste.
Bitte beachten Sie, dass der Service DENICdirect keine technischen Dienste wie Internetzugang, E-Mail-Konten oder Webspace beinhaltet. Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider.
Bei einem vollständig ausgefüllten Domainauftrags-Formular beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nicht mehr als 2 Arbeitstage.
Wichtig:
Unser Online-Registrierungsassistent ist noch nicht der verbindliche Auftrag. Er unterstützt Sie dabei, alle erforderlichen Angaben vollständig einzugeben und erzeugt abschließend ein PDF. Bitte drucken Sie das erzeugte Domainauftrags-Formular aus und senden es rechtsgültig unterschrieben an DENICdirect:
Fax: (+49) 6151 629 09 43
E-Mail: direct[at]denic-services[dot]de
Brief:
DENIC Services GmbH & Co. KG
DENICdirect
Heinrich-Hertz-Str. 6
64295 Darmstadt
Damit Sie Ihre .de-Domain zu einem Provider Ihrer Wahl übertragen können, benötigt DENICdirect ein Formular zur Hinterlegung einer AuthInfo (Providerwechsel-Passwort).
DENICdirect trägt nach Erhalt die AuthInfo zu Ihrer Domain ein. Bitte teilen Sie diese AuthInfo auch Ihrem neuen Provider mit, damit dieser den Providerwechsel abschließen kann.
Um eine Datenänderung durchführen zu können, benötigen wir ein vom Inhaber oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnetes Update-Formular. Bitte drucken Sie sich das Formular zum Domain-Update aus und senden es vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben an DENICdirect.
Mit einem vollständig ausgefüllten Updateformular beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nicht mehr als 2 Arbeitstage. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden es rechtsgültig unterschrieben an DENICdirect.
DENICdirect gewährt keinen Rabatt für mehrere Domainregistrierungen.
Neben der gewünschten Domain wird in unserem Domainauftrags-Formular bzw. der Online-Registrierung nach Angaben zum Domaininhaber, zu Rechnungsempfänger und zu den technischen Einträgen gefragt.
Sie finden weitere Erklärungen zu allen notwendigen Angaben in den DENIC-Domainrichtlinien.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass der Service DENICdirect keine technischen Dienste wie Internetzugang, E-Mail-Konten oder Webspace beinhaltet. Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider.
Wenn Sie Ihre Domain zukünftig durch DENICdirect verwalten lassen möchten, müssen Sie einen sogenannten Providerwechsel durchführen. Die Zuständigkeit für Ihre Domainverwaltung wechselt dadurch von Ihrem Provider, bzw. dem DENIC-Mitglied mit dem er zusammenarbeitet (sofern er nicht selbst Mitglied ist), zu DENICdirect.
Um einen Providerwechsel durchzuführen, kündigen Sie Ihren Domain-Vertrag mit Ihrem aktuellen Provider. Von diesem erhalten Sie ein Providerwechsel-Passwort, die AuthInfo. Mit diesem Passwort gehen Sie zu DENICdirect. DENICdirect führt den Providerwechsel mit der AuthInfo durch. Senden Sie dazu bitte ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Providerwechselformular an DENICdirect.
Bei einem vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterschrieben Providerwechsel-Auftrag beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nicht mehr als zwei Arbeitstage.
Möchten Sie Ihre Domain über DENICdirect registrieren, können Sie zwischen zwei Auftragstypen wählen: "NSEntry" und "Nameserver".
Bei diesem Auftragstyp sind bis zu fünf Mailexchange- bzw. Adresseinträge innerhalb einer Domain möglich. Ihr wird immer dann der Vorzug gegeben, wenn man keine eigenen Nameserver betreiben möchte, da sich der dazu notwendige Aufwand nicht lohnen würde. Dieser Auftragstyp deckt www.domain.de, ftp.domain.de und Mailweiterleitung ab. Die technischen Einträge für die Domain müssen uns bei der Auftragserteilung benannt werden.
Dies bedeutet die Delegation der Verantwortlichkeit für eine Domain auf mindestens zwei vom Kunden benannte Nameserver. Alle Nameserveranfragen zur betreffenden Domain werden danach auf diese verantwortlichen Nameserver geleitet. Die technischen Einträge für die Domain müssen uns bei der Auftragserteilung benannt werden.
Der Domaininhaber kann jederzeit Änderungen (sogenannte Updates) veranlassen, welche von uns dann umgehend eingetragen werden. Diese beinhalten Änderungen des Auftragstyps (NSEntry oder Nameserver) sowie die Einträge selbst und die Kontaktangaben. Änderungen bedürfen der Schriftform und sind bei uns als vollständiger Auftrag einzureichen. Die Gebühren für diese Aktualisierungen sind bereits in den Pflegekosten enthalten.
Die Domainregistrierung über DENICdirect enthält keinen Internetzugang und keinen Webspace. Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider, u. a. auch durch viele unserer Mitglieder.
DENICdirect ist kein Internet Service Provider und stellt daher keine technischen Dienste wie Internetzugang, E-Mail-Konten, Webspace etc. zur Verfügung.
Diese Leistungen erhalten Sie ausschließlich über einen Internet Service Provider.
Wir haben für Sie eine Tabelle vorbereitet, in der Sie alle zulässigen Zeichen finden. Daneben enthält diese Liste auch noch die Nummern (dezimal und hexadezimal) des Zeichens in der Unicode-Tabelle sowie die englischen und deutschen Bezeichnungen für diesen Buchstaben. Diese Tabelle können Sie auch verwenden, um mit der Kopierfunktion das Zeichen zu markieren und es dann in Ihrem Browser oder in unserer Domainabfrage einzugeben.
Um eine registrierte Domain auf einen anderen Inhaber zu übertragen, benötigt DENICdirect eine vom bisherigen Domaininhaber unterzeichnete Übertragungserklärung, aus der hervorgeht, dass er seinen Vertrag mit uns kündigt und alle Rechte und Pflichten an der Domain an den neuen Inhaber überträgt.
Vom neuen Inhaber der Domain benötigen wir zusätzlich ein komplett ausgefülltes und unterschriebenes Domainauftrags-Formular. Diese Unterlagen senden Sie uns am besten per E-Mail zu. Alternativ per Fax oder per Post.
Bitte beachten Sie auch die DENIC-Domainbedingungen sowie die Domainrichtlinien.
Um Ihre Domain zu löschen, drucken Sie sich bitte das Formular zur Domainlöschung aus und senden es vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben an DENICdirect.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass bei einer Domainlöschung fällige Domaingebühren dennoch zu entrichten sind.
Bereits von Ihnen geleistete Domaingebühren werden im Falle einer Löschung nicht erstattet, auch wenn der Zeitraum, für den diese Gebühren gezahlt wurden, noch nicht abgelaufen ist.
Zusätzlich zu den ASCII-Zeichen (den 26 lateinischen Buchstaben, den zehn Ziffern und dem Bindestrich) können mit IDNs unter .de weitere Zeichen verwendet werden. Dazu gehören u. a. die Umlaute ä, ö und ü sowie das Eszett und Buchstaben mit Akzenten und anderen diakritischen Zeichen. Eine Liste mit den aktuell unter .de gültigen IDNs haben wir in einer Tabelle für Sie zusammen gestellt.
Hintergründe der Auswahl dieser 93 Zeichen sind u. a. :
Eine Domain muss aus mindestens einem und kann aus maximal 63 Zeichen bestehen. Bei IDNs ergibt sich die Frage, ob sich diese Länge auf den IDN (straße.de) oder die ASCII-Zeichenkette (xn--strae-oqa.de) bezieht.
Die maximale Zeichenlänge ist aus technischen Gründen auf 63 Zeichen der ASCII-Zeichenkette beschränkt. Die minimale Zeichenlänge bezieht sich demgegenüber auf den IDN.
Nein, denn diese Einträge werden direkt in den Nameserver übernommen, es findet keine Konvertierung statt. Es sind als Hostnamen für Nameserver und NSentry-Einträge weiterhin nur Bezeichnungen zulässig, die aus den bisherigen erlaubten ASCII-Zeichen bestehen. Es kann also z. B. die Punycode-Kodierung dns.xn--strae-oqa.de als Hostname in Nameserver-Einträgen verwendet werden, nicht aber der dazugehörige IDN dns.straße.de.
Diese Regelung hat den Vorteil, dass damit auch beliebige japanische, chinesische und kyrillische Hostnamen als Nameserver möglich sind und es keine Beschränkungen auf einen Zeichensatz gibt. Zwar können solche Hostnamen nicht unterhalb von .de registriert werden, andere Registrierungsstellen sind aber frei in der Wahl der Buchstaben und Zeichen, die sie zulassen, und richten sich dabei natürlich nach den Bedürfnissen der dortigen Internetnutzer.
Sämtliche "ß"-Domains sind unmittelbar nach ihrer Registrierung nutzbar. Die Ausgabe über die DENIC-Auskunftsdienste erfolgt in Echtzeit.